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2009
04 - Messie-Urteil
Durch die Presse geistert das Messie-Urteil. Bei diesem Messie-Syndrom
handelt es sich um einen medientaulichen amerikanistischen Begriff. Tatsächlich
handelt es sich hierbei um die Symptomatik einer Zwangsneurose.
In leichteren Fällen im das Festhalten, wie es beim schon von Freud
ausführlich beschriebenen analen Charakter üblich ist. Vernünftigerweise
wird dieser Messie-Begrif vom Gericht nicht benutzt. Mit der Benutzung
dieses Begriffes werden nämlich die psychodynamischen Zusammenhänge
verschleuert.
Der Leitsatz des Gerichtes lautet: Auch eine krankhafte Sammelleidenschaft
entbindet nicht
von der Einhaltung abfallrechtlicher Pflichten.
In der Abwägung von Gemeinwohl und individueller Freiheit kann
man dem Gericht wohl zustimmen. Nur gibt es einen Irrtum. Es handelt
sich nicht um eine Sammelleidenschaft. Sammeln ist im Sprachverständnis
eine geordnete Tätigkeit. Es überhaupt um die Frage, ob eine Sammelleidenschaft
als solche überhaupt krankhaft sein kann. Sicherlich
gibt es eine zwangsneurotische Symptomentwicklung, welche als spätere
Entgleisung einer vorhandenen Sammelleidenschaft verstanden werden
kann. Das zwangsneurotische Festhalten von Dingenhingegen folgt
einer eigenen Psychodynamik, einer nur indivudell verstehbaren
Idiosynkrasie, welche nicht eingebunden ist in eine realitätsorientierte
Lebensführung.
Oberverwaltungsgerichtes
Lüneburg vom April 2009 (AZ 7 LA 13/09)
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