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2009 04 - Messie-Urteil

Durch die Presse geistert das Messie-Urteil. Bei diesem Messie-Syndrom handelt es sich um einen medientaulichen amerikanistischen Begriff.  Tatsächlich handelt es sich hierbei um die Symptomatik einer Zwangsneurose. In leichteren Fällen im das Festhalten, wie es beim schon von Freud ausführlich beschriebenen analen Charakter  üblich ist.  Vernünftigerweise wird dieser Messie-Begrif vom Gericht nicht benutzt. Mit der Benutzung dieses Begriffes werden nämlich die psychodynamischen Zusammenhänge verschleuert.

Der Leitsatz des Gerichtes lautet: Auch eine krankhafte Sammelleidenschaft entbindet nicht von der Einhaltung abfallrechtlicher Pflichten.

In der Abwägung von Gemeinwohl und individueller Freiheit kann man dem Gericht wohl zustimmen. Nur gibt es einen Irrtum. Es handelt sich nicht um eine Sammelleidenschaft.  Sammeln ist im Sprachverständnis eine geordnete Tätigkeit. Es überhaupt um die Frage, ob eine Sammelleidenschaft als solche überhaupt krankhaft sein kann.  Sicherlich gibt es eine zwangsneurotische Symptomentwicklung, welche als spätere Entgleisung einer vorhandenen Sammelleidenschaft verstanden werden kann. Das zwangsneurotische Festhalten von Dingenhingegen folgt einer eigenen Psychodynamik, einer nur indivudell verstehbaren Idiosynkrasie, welche nicht eingebunden ist in eine realitätsorientierte Lebensführung.

Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom April 2009  (AZ  7 LA 13/09)